Was immer auch Deine politische Heimat ist, denk bei jeder Regierungskonstellation daran: „Es geht um mein Geld“. Die neue Bundesregierung aus CDU und SPD hat ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Darin: viele Versprechen, einige Entlastungen – aber auch viele Unklarheiten. Wir fassen die wichtigsten Vorhaben aus Steuer-, Renten-, Mobilitäts-, Energie-, Gesundheits- und Wohnungspolitik kompakt zusammen. Was kommt wirklich, wo lauern Fallstricke – und wo solltest du skeptisch bleiben?

Steuern: Kleine Entlastung, viele offene Fragen zu „mein Geld“

Mittlere Einkommen sollen ab 2027 steuerlich entlastet werden. Doch: Das steht unter Finanzierungsvorbehalt – eine echte Zusage ist das nicht. Der Solidaritätszuschlag bleibt auch auf Kapitalerträge bestehen, was Sparer weiterhin belastet. Die Kapitalertragsteuer bleibt bei 25 %, obwohl SPD und Union ursprünglich ganz andere – jeweils weit voneinander liegende – Modelle favorisierten.

Eine neue Vermögenssteuer kommt nicht. SPD und linke Verbände hatten lautstark gefordert, große Vermögen stärker zur Kasse zu bitten. Doch im Vertrag tauchen die Begriffe Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer gar nicht erst auf. Mit anderen Worten: Keine neue Vermögensabgabe, ab einem mittleren Wohlstand ist das gut für „mein Geld“.

Bei der Erbschaftsteuer hatten viele auf höhere Freibeträge gehofft, gerade angesichts gestiegener Immobilienwerte. Doch dazu findet sich fast nichts im Vertrag. Ein kleiner Lichtblick bei geerbten Immobilien. Wer die energetisch saniert, kann diese Kosten künftig steuerlich absetzen. „Wer günstig vermietet, wird steuerlich belohnt“, heißt es zudem vollmundig – aber wie genau diese Belohnung aussieht, bleibt wieder einmal völlig offen.

Insgesamt bleibt es bei kleinen Anpassungen, eine große Steuerreform bleibt aus. Bei mittleren Bezügen ist das eher frustrierend für „mein Geld“ so bleibt „mehr netto von brutto“ eine ergebnislose Floskel.

Rente: Früh sparen, länger arbeiten

Die magische 67 bleibt vorerst die Grenze, ist aber ohnehin um 2 Jahre länger als beim südlichen Nachbarn in Österreich wo man die notwendige Erhöhung des Pensionsalters bis dato „erfolgreich“ verhindert. Neu ist die „Aktivrente“: Wer darüber hinaus arbeitet, soll bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei dazuverdienen dürfen – sofern keine anderen Einkünfte betroffen sind. Die Details sind noch offen, die Idee aber klar: Arbeiten im Alter soll sich mehr lohnen für „mein Geld“.

Für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren zahlt der Staat künftig 10 € monatlich in ein Rentendepot ein. Nach dem 18. Lebensjahr kann man bis zu einem jährlichen Höchstbetrag weiter einzahlen. Das Geld bleibt bis zur Rente steuerfrei im Depot angelegt und darf vor dem Rentenalter nicht angefasst werden. Mit 10 € im Monat schließt man keine Rentenlücke, es soll ein Anreiz sein, früh an Altersvorsorge zu denken. Und legt man die 10 € z.B. in einen globalen ETF an, könnten bis zum 18. Geburtstag etwa 1.440 € vom Staat zusammenkommen, die bei ~6% Rendite rund 650 € Gewinn erwirtschaften1. Lässt man dieses Geld bis zum 67. Lebensjahr investiert liegen, kämen ohne weitere Einzahlungen ungefähr 36.300 € zusammen (vor etwaigen Depotkosten).

Die Mütterrente wird verbessert: Für Kinder vor 1992 gibt es nun 3 statt 2,5 Rentenpunkte – das bringt rund 20 € mehr pro Kind im Monat. Finanziert wird das aus Steuergeldern. Selbständige werden künftig in die gesetzliche Rente einbezogen, können aber wohl weiterhin eine Rürup-Rente wählen. Hinzuverdienstgrenzen bei Witwenrenten und Grundsicherung sollen verbessert werden – genaue Angaben fehlen jedoch. Weiterhin vorgesehen ist, Selbständige künftig besser in die Altersvorsorge einzubinden. Neue Selbständige sollen pflichtmäßig in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden, außer sie sind bereits anderweitig obligatorisch abgesichert (z.B. Ärzte in Versorgungswerken).

Positiv für „mein Geld“ der zukünftigen Rentenempfänger: Das Rentenniveau wird bis 2031 bei mindestens 48 % stabilisiert – notfalls durch Steuergeld. Negativ für „mein Geld“ des Steuerzahlers: Wenn die Kosten für diese Zuschüsse stärker steigen als erwartet, wird ein noch größerer Anteil des Bundeshaushaltes für Renten aufgewendet.

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Mobilität: Für jeden etwas – aber nichts Radikales

Der Koalitionsvertrag will es allen recht zu machen und läuft verdächtig auf vage Formulierungen hinaus. Ein paar greifbare Punkte lassen sich dennoch herausfiltern:

Die Pendlerpauschale steigt ab 2026 auf 38 ct ab dem ersten Kilometer – vor allem Vielfahrer profitieren. E-Auto-Förderungen kehren zurück, besonders für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Auch Plug-in-Hybride und Range-Extender sollen wieder förderfähig sein. Das Dienstwagen-Privileg für E-Autos wird bis 100.000 € Listenpreis ausgedehnt. Die Kfz-Steuerbefreiung für Stromer läuft erst 2035 aus.

Das 49-€-Deutschlandticket bleibt bestehen, auch über 2025 hinaus – ab 2029 dürfte es aber teurer werden. Der Staat übernimmt vorerst die Finanzierung, macht aber keine Preisgarantie. Flugreisen bleiben günstiger als geplant: Die vorgesehene Luftverkehrsteuer-Erhöhung wird zurückgenommen.

Fazit: Autofahrer werden entlastet, der Umstieg auf E-Mobilität weiter gefördert. Gleichzeitig bleibt ÖPNV attraktiv, politisch geschickt austariert.

Energie: Weniger Stromkosten, aber ohne Klimageld

Der Strompreis soll um 5 ct pro kWh sinken. Etwa 2,3 ct davon werden durch eine Senkung der Stromsteuer erreicht, die restlichen 2,7 ct wohl über staatliche Subventionen der Netzentgelte2. Die Gasspeicherumlage fällt weg – das spart einem Haushalt jedoch nur 54 € im Jahr bei durchschnittlichem Verbrauch. Ansonsten bleibt beim Gas nur das Hoffen auf günstigere Weltmarktpreise sowie längerfristige Gasverträge. Für „mein Geld“ also eher vage Perspektiven.

Der CO₂-Preis soll weiter steigen, aber nur moderat. Damit will man Belastung für Verbraucher vermeiden, verspielt teils die geplante klimapolitische Steuerungswirkung, die jedoch in- und außerhalb von Deutschland ohnehin sehr umstritten ist. Stattdessen fließen die Einnahmen in Strompreissenkungen oder Investitionen in klimafreundliche Technologien. Für Dich heißt das: Es wird wohl weiterhin jährliche Erhöhungen beim CO₂-Aufschlag auf Heizöl, Gas, Diesel und Benzin geben, aber keine Sprünge, die plötzlich das Doppelte kosten. Ein Dämpfer für „mein Geld“: Das ursprünglich geplante Klimageld – eine Rückzahlung an Bürger – ist komplett gestrichen.

Das Heizungsgesetz der rot-grünen Koalition wird gestrichen. Dennoch bleibt: Fossile Heizungen müssen laut EU-Vorgaben bis 2040 ausgetauscht werden. Eine Nachfolgeregelung fehlt bislang, die Koalition kündigt technologieoffene Alternativen an – unklar bleibt, wie diese aussehen3. Fernwärmepreise sollen transparenter und reguliert werden. Förderprogramme für Wärmepumpen etc. laufen weiter.

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Gesundheit: Keine schnelle Lösung für steigende Beiträge

Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt ein Sorgenkind. Eine Kommission soll bis 2027 Vorschläge zur Stabilisierung liefern. Bis dahin drohen weiter steigende Zusatzbeiträge. Die zuvor groß angekündigte Krankenhausreform kommt, wird aber aus Steuergeldern finanziert – Kassen werden also nicht entlastet.

Eine größere Strukturänderung betrifft den Zugang zur fachärztlichen Versorgung. Facharztbesuche sollen künftig nur noch über den Hausarzt (Ausnahme: Gynäkologen, Augenärzte) möglich sein. Eine Termingarantie soll lange Wartezeiten verhindern: Der Hausarzt soll Dir zeitnah einen Facharzttermin organisieren. Erst wenn das nicht klappt, darfst Du zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus ausweichen. Damit erhofft man sich, dass die Behandlung besser koordiniert wird (Hausärzte wissen Bescheid und steuern, wer zum Spezialisten muss), zum anderen sollen die Fachärzte entlastet werden, weil nicht jeder Patient sofort zu ihnen durchmarschiert. Ob das gelingt, bleibt offen.

Erhalten bleibt die telefonische Krankschreibung, jedoch nicht über kommerzielle Plattformen.

Wohnen: Förderprogramme werden gebündelt, Versicherungspflicht geplant

Statt großen Wohnungsbauoffensiven setzt die Koalition auf bessere Förderstrukturen. KfW-Programme für energetische Sanierung und Neubau sollen vereinfacht und zusammengelegt werden. Der bislang zu strenge Standard EH40 wird ergänzt: Auch Effizienzhäuser 55 (EH55) sollen wieder förderfähig sein – ein Entgegenkommen an private Bauherren.

Für Vermieter bleibt es vage: Steuerliche Belohnungen für günstige Mieten werden angekündigt, aber nicht konkretisiert.

Elementarschadenversicherungen sollen künftig Standard sein. Jede Wohngebäudeversicherung soll automatisch auch Schutz gegen Überschwemmung & Co. enthalten – mit möglichem Opt-out für risikofreie Regionen. Ein staatlicher Rückversicherer soll das Risiko der Versicherer begrenzen. Für Hausbesitzer steigen die Prämien leicht – dafür entfällt das Risiko, im Ernstfall leer auszugehen. Prüfe Deine Wohngebäudeversicherung demnächst, es könnte ein Schreiben kommen, dass der Elementarschutz automatisch ergänzt wird.

Gastronomie: 7 % Mehrwertsteuer bleibt – Preise bleiben wohl stabil

Die reduzierte Mehrwertsteuer von 7 % auf Speisen in Restaurants wird dauerhaft beibehalten. Für Verbraucher heißt das: Essen geht nicht billiger, wird aber auch nicht teurer – zumindest nicht wegen der Steuer. Für Gastronomen ist es ein echter Gewinn: Sie können besser planen und ihre Marge sichern. Ob Dein Schnitzel statt 20€ nun 18€ von „mein Geld“ kosten wird, ist zumindest fraglich – denn der Wirt muss die Steuersenkung ja nicht an Dich weitergeben. Und genau das ist der springende Punkt: Die meisten Gastronomen haben die 7% in den letzten zwei Jahren genutzt, um ihre gestiegenen Kosten (Lebensmittel, Energie, Personal) auszugleichen, ohne die Preise wieder zu senken.

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Finanzierungsvorbehalt: Viel „Wollen“, wenig „Werden“

Viele der Vorhaben im Koalitionsvertrag stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Die Formulierungen bleiben oft vage: „sollen“, „prüfen“, „anstreben“. Fix ist wenig – und vieles wird nur bei guter Haushaltslage umgesetzt. Beispiele: Die Einkommensteuersenkung ab 2027 ist nicht garantiert. Aktivrente, Mütterrente, Deutschlandticket oder Strompreis-Subventionen kosten Milliarden. Kommt eine Rezession, wird der Rotstift angesetzt.

Positiv: Die Koalition verspricht nichts, was sie nicht finanzieren könnte. Negativ: Einige Dinge werden definitiv kommen, etwa die bereits konkret beschlossenen Steuersatzänderungen (Pendlerpauschale, Steuerfreibeträge fürs Ehrenamt etc.), weil sie vergleichsweise geringe Haushaltswirkung haben oder bereits gesetzlich vorbereitet sind. Andere Projekte – vor allem die teuren Versprechen wie Steuerentlastungen 2027, neue Rentenleistungen, hohe Investitionen – stehen unter dem Damoklesschwert der Finanzierbarkeit. Viele Versprechen bleiben unverbindlich. Die Bürger sollten genau hinsehen was „mein Geld“ betrifft und nicht alles für bare Münze nehmen.

Fazit: Chancen nutzen, aber Erwartungen dämpfen

Zwar sind steuerliche Entlastungen und Fördermaßnahmen vorgesehen, doch viele Details des Koalitionsvertrages sind noch unklar und müssen erst gesetzlich konkretisiert werden. Die Einkommensteuer für niedrige und mittlere Einkommen soll gesenkt werden, allerdings erst zur Mitte der Legislaturperiode. Auch bei Unternehmenssteuern gibt es geplante Änderungen, wie eine degressive Abschreibung zur Förderung von Investitionen. Dennoch stehen viele dieser Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt, was bedeutet, dass ihre endgültige Auswirkung auf „mein Geld“ nicht garantiert ist.

Unternehmer und Privathaushalte sollten aufmerksam verfolgen, welche konkreten Gesetzestexte tatsächlich verabschiedet werden und sich nicht allein auf vage Ankündigungen verlassen. Besonders bei Förderprogrammen, die zeitlich begrenzt sind oder deren Mittel schnell erschöpft sein könnten, lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden.

Gleichzeitig ist es ratsam, kritisch zu prüfen, welche Maßnahmen langfristig Bestand für „mein Geld“ haben werden. Die Regierung verspricht zwar Entlastungen, doch sie setzt auch auf stabile Finanzen und Bürokratieabbau. Das bedeutet, dass einige geplante Maßnahmen möglicherweise angepasst oder sogar wieder zurückgenommen werden könnten, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern.

  1. Nach dem 18. Lebensjahr kann das Kind selbst weitere Einzahlungen vornehmen, allerdings nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag ↩︎
  2. Aktuell zahlen alle etwa 3,17 ct/kWh brutto für diverse Umlagen und Entgelte auf den Strom. Die Ampel hatte schon einen Teil davon gedeckelt. Jetzt deutet sich an, dass der Staat möglicherweise einen Teil dieser Kosten direkt tragen wird, anstatt sie auf die Verbraucher umzulegen. ↩︎
  3. Die Regelungen zum klimafreundlichen Heizen können gar nicht komplett abgeschafft werden, da sie im Kern auf einer EU-Richtlinie beruhen. Die EU schreibt vor, dass fossile Heizkessel bis spätestens 2040 ausgemustert werden. Deutschland kann das Ziel also höchstens anders umsetzen, aber nicht ignorieren. ↩︎

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