Die USA sind für viele Privatanleger aus dem deutschsprachigen Raum (D-A-CH: Deutschland, Österreich, Schweiz) ein wichtiger Investitionsmarkt. Doch die aktuelle US-Steuerpolitik unter Präsident Donald Trump sorgt für Unsicherheit. Trump hat ein umfassendes Steuer- und Budgetgesetz auf den Weg gebracht – von ihm als „One Big Beautiful Bill“, auf Deutsch etwa „großes, wunderbares Steuergesetz“, gepriesen. Darin enthalten sind nicht nur neue Steuersenkungen für Amerikaner, sondern auch brisante Maßnahmen, die ausländische Investoren belasten könnten. Insbesondere Section 899 dieses Gesetzesentwurfs hat es in sich.

Section 899

Trumps „Großes, wunderbares Steuergesetz“ – Steuerreform mit Folgen

Donald Trump ist bekannt dafür, seine politischen Vorhaben mit Superlativen zu versehen. Sein neues Mammut-Steuergesetz trägt nicht zufällig den Spitznamen „big beautiful bill“. Dieses im US-Kongress diskutierte Gesetzespaket – offiziell „One Big Beautiful Bill Act“ – umfasst über 1000 Seiten und vereint diverse steuer- und haushaltspolitische Maßnahmen. Kernziel ist es, die im Wahlkampf versprochene Entlastungen für US-Bürger und Unternehmen umzusetzen.

Allerdings hat das Gesetz auch eine Kehrseite. Die umfangreichen Steuersenkungen reißen ein großes Loch in den US-Haushalt. Trump sucht nach neuen Einnahmequellen, die nicht amerikanische Steuerzahler belasten, sondern gezielt ausländische Akteure. Bereits bekannt wurden Pläne, Importzölle anzuheben. Noch weitreichender für Anleger ist jedoch eine geplante Abgabe auf ausländische Investoren in den USA – versteckt in Section 899 des Gesetzes. Section 899 soll zusätzliche Quellensteueraufschläge von bis zu 20 Prozent auf US-Erträge wie Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren auslösen – für Anleger aus Ländern, die aus US-Sicht „unfaire“ Steuern erheben. Gemeint sind v.a. Digitalsteuern oder die globale Mindeststeuer, wie sie in vielen EU-Staaten gilt.

Für Privatanleger könnte das bedeuten: Statt 15 % US-Quellensteuer (gemäß Doppelbesteuerungsabkommen) drohen mittelfristig bis zu 35 % Gesamtsteuer. Diese Mehrsteuer wäre nicht anrechenbar und schmälert die Nettoerträge erheblich.

Beispiel: Auf 1.000 € Dividende aus US-Aktien bleiben statt 850 € (nach 15 % Steuer) nur noch 650 € (bei 35 % Steuer).

Section 899: Trumps Strafsteuer auf ausländische Anleger

Konkret sieht Section 899 zunächst einen zusätzlichen Steueraufschlag von 5 Prozentpunkten auf bestimmte Einkünfte vor, die aus den USA ins Ausland fließen. Betroffen wären nach derzeitigem Informationsstand vor allem Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, die an Investoren oder Unternehmen in den „unerwünschten“ Ländern gezahlt werden. Dieser Zuschlag käme oberhalb der bisherigen Quellensteuern zum Tragen. Für DACH-Anleger bedeutet das: Auf Dividenden aus US-Aktien, die bisher beispielsweise mit 15 % US-Quellensteuer belegt waren (gemäß Doppelbesteuerungsabkommen), müssten künftig 20 % an den US-Fiskus abgeführt werden. Auch Zinszahlungen etwa aus US-Anleihen, die bislang häufig gar keiner US-Quellensteuer unterlagen, könnten dann mit 5 % besteuert werden.

Und es bleibt nicht bei den 5 %. Section 899 ist progressiv ausgestaltet: Die US-Regierung soll die Befugnis erhalten, diesen Steuerzuschlag jährlich um weitere 5 Prozentpunkte zu erhöhen, wenn das ausländische „Fehlverhalten“ andauert. In besonders hartnäckigen Fällen könnte der Aufschlag so schrittweise auf bis zu 20 Prozentpunkte ansteigen.

Section 899 würde direkt auf ausländische Anleger durchschlagen: Dividendenrenditen netto reduzieren sich, Erträge aus US-Anleihen könnten beschnitten werden, und Fonds, die in den USA investieren, hätten womöglich geringere Ausschüttungen.

Der genaue Umfang der Auswirkungen hängt vom endgültigen Gesetzestext und der Interpretation ab. US-Staatsanleihen könnten zum Beispiel verschont bleiben: Bereits jetzt sind Zinsen auf viele US-Staatsanleihen für Ausländer steuerfrei und Berichten zufolge soll Section 899 diese Ausnahme anerkennen – wohl, um die Finanzierung des US-Staats durch ausländische Gläubiger nicht zu gefährden.

Auswirkungen auf Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz

Zunächst einmal gilt: Die Maßnahme zielt ausdrücklich auf Länder wie Deutschland, Österreich und vermutlich auch die Schweiz. Europa gehört zu den Befürwortern sowohl der Digitalsteuer (einige Länder haben sie schon eingeführt, um große US-Tech-Konzerne hier zur Kasse zu bitten) als auch der globalen Mindeststeuer für multinationale Unternehmen. Damit erfüllen DACH-Länder genau die Kriterien, die Trump als „benachteiligend“ empfindet.

Privatanleger spüren es am unmittelbaren Ertrag: Wer amerikanische Aktien hält, bekommt Dividenden künftig mit höherem Steuerabzug ausgezahlt. Auch institutionelle Anleger und Vehikel sind betroffen: zum Beispiel österreichische Pensionskassen, Schweizer Versicherungen oder deutsche Investmentfonds, die in den USA investiert sind. Deren Erträge würden ebenfalls mit dem Zuschlag belegt, was die Performance schmälert und ggf. an die Endanleger weitergegeben wird.

Kurzum: Die Attraktivität des US-Marktes für hiesige Anleger könnte einen Dämpfer bekommen. Bisher profitierten viele DACH-Investoren von den dynamischen US-Börsen und nahmen die normalen 15 % Quellensteuer als gegeben hin. Wenn sich dies auf 20 % oder gar mehr erhöht, überlegen sich manche, ob sie nicht Alternativen suchen.

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Kurz- und mittelfristige Anlagestrategie: Worauf sollten DACH-Anleger jetzt achten?

Angesichts der drohenden Änderungen stellt sich die Frage, wie man seine Anlagestrategie anpassen sollte. Für wachstumsorientierte Anleger, die stark in den USA engagiert sind, geht es nun darum, klug und vorausschauend zu agieren.

Kurzfristig ist vor allem Unsicherheit der dominierende Faktor. Die Diskussion um Section 899 und Trumps Steuerpaket insgesamt könnte in den nächsten Wochen und Monaten zu Volatilität an den Märkten führen. Für Anleger bedeutet das:

  • Beobachten Sie die politische Entwicklung genau: Nachrichten aus Washington können direkte Kursausschläge bei betroffenen Anlagen verursachen.
  • Keine Panikverkäufe, aber Risikopositionen überdenken: Überstürztes Verkaufen aller US-Wertpapiere wäre unklug, zumal die langfristigen fundamentalen Gründe für US-Investments bestehen bleiben.
  • Eventuell Gewinne mitnehmen: Die US-Börsen haben in den vergangenen Jahren – angeführt von Tech-Aktien – kräftige Gewinne erzielt. Wenn Sie ohnehin beträchtliche Buchgewinne haben, könnte es eine Strategie sein, einen Teil davon zu realisieren und damit Ihre US-Quote etwas zu senken.
  • Liquidität und sichere Häfen: In unsicheren Phasen ist es nie verkehrt, einen gewissen Anteil in liquiden Mitteln oder sicheren Anlagen zu halten.

Mittelfristig (1-3 Jahre) sollte man sich strategisch auf ein verändertes Umfeld einstellen:

  • Anpassen der Portfolio-Struktur: Falls Section 899 umgesetzt wird, müssen wir davon ausgehen, dass die zusätzlichen Steuern nicht sofort verschwinden, selbst wenn in Zukunft andere Regierungen kommen.
  • Innerhalb des US-Marktes selektiver investieren: Nicht alle US-Anlagen wären gleichermaßen betroffen.
  • Steuerliche Optimierung nutzen: Mittelfristig sollten Anleger sich noch stärker mit steuerlichen Fragen auseinandersetzen um z.B., sicherzustellen, dass die eigene Depotbank als Qualified Intermediary agiert, damit man zumindest den reduzierten Quellensteuersatz bekommt und Doppelbesteuerungsabkommen korrekt angewendet werden.
  • Neue Gelegenheiten im Blick behalten: Veränderungen bringen nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Beispielsweise könnten mittelfristig europäische Aktienmärkte von Kapitalzuflüssen profitieren, falls Gelder aus den USA umgeschichtet werden.

Insgesamt gilt mittelfristig: Seien Sie flexibel und diversifiziert. Die klassische Empfehlung, nicht „alles auf eine Karte“ (hier: den US-Markt) zu setzen, wird noch wichtiger. Gleichzeitig sollte man die USA nicht abschreiben – ihre Unternehmen und Innovationen bleiben entscheidend – aber vielleicht etwas kritischer gewichten.

Fiskalische und geopolitische Risiken der US-Politik unter Trump

Trumps Steuerpolitik ist Teil eines größeren wirtschaftspolitischen Kurses, der sowohl finanzpolitische Risiken als auch geopolitische Spannungen mit sich bringt. Für Anleger sind diese Faktoren ebenfalls wichtig, denn sie beeinflussen die Rahmenbedingungen für Investments erheblich.

Fiskalische Risiken: Die Kehrseite von Trumps großzügigen Steuersenkungen sind wachsende Defizite. Wenn das „große, wunderbare Steuergesetz“ wie geplant umgesetzt wird, steigt die US-Staatsverschuldung massiv an. Das birgt mehrere Gefahren:

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  • Zinsanstieg und Inflation: Eine höhere Verschuldung kann zu steigenden Zinsen führen, weil der Staat sich mehr Geld leihen muss. Für Anleger ist das zweischneidig: Einerseits würden neu gekaufte Anleihen attraktivere Zinsen abwerfen, andererseits sinken die Kurse bestehender Anleihen im Portfolio, wenn die Zinsen klettern.
  • Bonität und Vertrauensverlust: Schon jetzt ist die Verschuldung der USA ein Dauerthema.

Geopolitische Risiken: Trump verfolgt eine „America First“-Politik, die in der internationalen Zusammenarbeit oft aneckt. Das spiegelt sich nicht nur in Section 899 wider, sondern auch in Handelspolitik und außenpolitischen Entscheidungen:

  • Handelskonflikte und Sanktionen: Bereits in seiner ersten Amtszeit entfachte Trump einen Handelskrieg mit China, erhob Zölle auf europäische Waren und scheute sich nicht, Strafmaßnahmen gegen Verbündete zu erwägen (z.B. Autozölle gegen die EU).
  • Spannungen mit der EU: Section 899 ist bereits ein Beispiel für Spannungen mit Europa.
  • Unvorhersehbarkeit und Extreme: Unter Trump wurde politische Unberechenbarkeit fast zum Markenzeichen.

Die aktuelle US-Politik verheißt zwar kurzfristig Steuervorteile für US-Unternehmen und damit eine gewisse Unterstützung für Gewinne und Aktienkurse, aber sie türmt auch mittelfristig Wolken auf – in Form von höherer Verschuldung, möglichen Zinsanstiegen und einer aggressiveren Haltung gegenüber Ausland und internationalen Institutionen (z.B. die Abkehr von OECD-Steuerkooperation). DACH-Anleger sollten diese größeren Zusammenhänge in ihre Überlegungen einbeziehen.

Konkrete Empfehlungen zur Risikostreuung

Angesichts der skizzierten Risiken und Unsicherheiten wird die Risikostreuung zum entscheidenden Gebot für Privatanleger. Wer bisher vor allem auf US-Titel gesetzt hat, sollte spätestens jetzt überlegen, seine Anlagen breiter aufzustellen. Hier einige zentrale Diversifikations-Ansätze und Absicherungsinstrumente, die DACH-Anleger nutzen können:

  • Länder-Diversifikation: Streuen Sie Ihr Vermögen über verschiedene Regionen.
  • Währungs-Diversifikation: Achten Sie darauf, nicht zu stark von einer einzelnen Währung abhängig zu sein – insbesondere vom US-Dollar.
  • Asset-Klassen-Diversifikation: Schichten Sie nicht alles in Aktien um, sondern nutzen Sie verschiedene Anlageklassen.
  • Absicherungsinstrumente: Fortgeschrittene Anleger können gezielt Instrumente einsetzen, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern. Beispiele: Optionen oder Futures auf Aktienindices, mit denen man bei drohenden Turbulenzen sein Portfolio teilweise hedgen kann. Für Zinsänderungsrisiken gibt es Zins-Futures oder Swaps, wobei solche eher für Profis sind. Auch Stopp-Loss-Orders können ein gewisses Sicherheitsnetz spannen.
  • Zeitdiversifikation: Ein oft unterschätzter Diversifikationsaspekt ist der Zeithorizont. Investieren Sie nicht alles Kapital auf einen Schlag zu einem einzigen Zeitpunkt.

Ein breit aufgestelltes Portfolio ist der beste Schutz gegen einzelne Schocks. Kein Anleger kann die Zukunft sicher vorhersagen – weder wie genau Section 899 ausfällt, noch wie Währungen und Märkte reagieren. Aber wer sein Vermögen global, über verschiedene Anlageformen und über die Zeit verteilt anlegt, verbessert die Resilienz des Portfolios enorm. Diversifikation ist die einzige „Gratis-Versicherung“ an der Börse, so sagt man – sie kostet zwar vielleicht ein bisschen Renditepotenzial (man verpasst den absoluten Volltreffer, wenn man nicht alles auf ein Pferd setzt), aber sie bewahrt vor dem Totalreinfall, wenn ein Bereich einbricht.

Warnungen vor Enteignungsrisiken: Was hat es mit „The Great Taking“ auf sich?

Ein Beispiel, das im deutschsprachigen Raum diskutiert wird, ist das Buch „The Great Taking“ (deutsch: „Die große Enteignung“) von David Rogers Webb. Darin wird eine provokante These aufgestellt: Webb behauptet, dass unser Finanzsystem so umgebaut wurde, dass im Extremfall eine groß angelegte Enteignung privater Vermögen drohen könnte – unbemerkt und legal. Er spielt dabei unter anderem auf die schleichende Dematerialisierung von Wertpapieren an: Heute besitzen Anleger keine effektiven Aktienurkunden mehr, sondern nur noch Ansprüche in elektronischen Systemen, meist verwaltet von Zentralverwahrern und Banken.

Solche Warnungen klingen dramatisch und werden teils als Verschwörungstheorie abgetan. Hier ist eine nüchterne Einordnung wichtig: Einerseits ist es Fakt, dass historisch Enteignungen immer wieder vorkamen – sei es die Goldbeschlagnahmung in den USA 1933, Währungsreformen, Zwangsanleihen oder jüngst „Bail-in“-Mechanismen bei Bankpleiten (wo Gläubiger und Sparer zur Kasse gebeten werden). Auch in schweren Staatskrisen (Hyperinflation, Krieg) wurden Vermögen massiv entwertet oder konfisziert. Die Warnung im Buch „The Great Taking“ zielt vor allem darauf ab, Anleger für potenzielle systemische Risiken zu sensibilisieren, die schwer durchschaubar sind. Dennoch kann man als umsichtiger Anleger ein paar Lehren daraus ziehen:

  • Man sollte sich nicht blind auf die Unverletzlichkeit seines Vermögens verlassen. Das beste Beispiel aktuell: Section 899 hebelt eventuell bestehende Doppelbesteuerungsabkommen aus.
  • Absolute Sicherheit gibt es nicht, aber man kann Streuung auch hier als Schutz nutzen.
  • Bleiben Sie informiert über die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Anlagen.
  • Panik ist fehl am Platz: „The Great Taking“ malt ein Worst-Case-Szenario. Selbst wenn man es ernst nimmt, wäre es ein eher langfristiges bzw. extremes Endspiel.

Im Kontext von Trumps aktueller Politik könnte man sagen: Section 899 ist keine Enteignung, aber sie ist ein Signal, dass sogar in etablierten Märkten wie den USA Regeln verändert werden können, die Ausländer benachteiligen. Die Warnungen aus „The Great Taking“ erinnern uns daran, stets wachsam zu bleiben und nicht alles für selbstverständlich zu halten. Letztlich sollte aber kühler Kopf bewahrt werden: Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer kompletten Enteignung aller Vermögenswerte kommt, ist äußerst gering.

Im Fokus: US-Tech-Giganten und ihr Ausschüttungsverhalten

Viele Anleger aus dem deutschsprachigen Raum haben ein Faible für die großen US-Technologieaktien. Unternehmen wie Apple, Microsoft, Alphabet (Google), Amazon, NVIDIA oder Meta (Facebook) stehen in zahlreichen Depots ganz oben. Wie könnten Apple & Co. von Section 899 betroffen sein, und was ist besonders an ihrem Ausschüttungsverhalten?

Zunächst die gute Nachricht: Die genannten Tech-Größen schütten relativ geringe Dividenden aus bzw. manche gar keine. Das heißt, im Gegensatz zu klassischen Dividendenwerten (wie etwa Konsumgüter- oder Energieunternehmen) erzielen Anleger hier den Großteil ihrer Rendite aus Kurssteigerungen, nicht aus laufenden Ausschüttungen.

Aktienrückkäufe (Share Buybacks) sind bei US-Tech-Firmen ein beliebtes Instrument: Das Unternehmen kauft eigene Aktien am Markt zurück, wodurch sich die Anzahl der ausstehenden Aktien verringert und der Wert jeder verbleibenden Aktie tendenziell steigt. Für Aktionäre ist das ökonomisch ähnlich vorteilhaft wie eine Dividende (der Aktienkurs wird gestützt bzw. steigt), aber mit einem Unterschied: Rückkäufe führen nicht direkt zu steuerpflichtigem Einkommen beim Anleger.

Was bedeutet das nun unter Section 899? Angenommen, diese Tech-Firmen behalten ihr bisheriges Verhalten bei – geringe Dividenden, hohe Reinvestitionen und Buybacks. Dann würde selbst eine erhöhte US-Quellensteuer die meisten ihrer Anleger kaum direkt treffen, weil schlicht wenig Dividende ausgeschüttet wird, auf die die Steuer greifen kann. Ein Apple-Investor bekäme z.B. bei einer Dividendenrendite von 0,5% auf 10.000 € Investment etwa 50 € Dividende pro Jahr. Ob darauf 15% oder 20% US-Steuer abgezogen werden, macht lediglich 2,50 € Unterschied aus – nicht wirklich kriegsentscheidend. Die Haupt-Performance kommt vom Kursanstieg, und der wird von Section 899 nicht direkt besteuert.

Das heißt aber nicht, dass Tech-Aktien immun gegen die neue Politik sind:

  • Indirekte Effekte auf den Aktienkurs: Wenn Section 899 das generelle Sentiment gegenüber US-Aktien drückt, könnten auch die großen Tech-Werte temporär darunter leiden – einfach weil ausländische Fonds vielleicht ihre US-Gesamtquote reduzieren.
  • Geschäftsmodell und Geopolitik: Wir dürfen nicht vergessen, dass die Digitalsteuer-Konflikte, die Trump mit Section 899 ahnden will, direkt diese Tech-Giganten betreffen. Die Tech-Größen sind politisch im Schussfeld, sowohl in den USA (Kartellverfahren, Debatten um Zerschlagung) als auch international (Steuern, Datenschutzstrafen etc.).
  • Zukünftige Ausschüttungspolitik: Noch sind Apple, Microsoft & Co. in einer Wachstumsphase, in der Dividenden gering sind und man viel in Innovation oder Rückkäufe steckt. Aber irgendwann könnten auch diese Riesen beginnen, höhere Dividenden zu zahlen.
  • Bewertung und Zinsniveau: Tech-Aktien haben oft hohe Bewertungen (hohe Kurs-Gewinn-Verhältnisse), weil Anleger starkes Wachstum einpreisen. Die gewohnten kräftigen Kurszuwächse sind keine Einbahnstraße – es kann Phasen geben, wo diese Titel auch mal hinter dem Gesamtmarkt zurückbleiben.

Nichtsdestotrotz: Apple, Microsoft, Alphabet, Amazon, NVIDIA, Meta bleiben vorerst fundamental starke Unternehmen mit globaler Präsenz, hoher Innovationskraft und (im Fall von Apple, Microsoft, Meta) gigantischen Finanzpolstern. Aus Investorensicht sind sie wegen ihres geringen Ausschüttungsverhaltens ironischerweise weniger von der neuen Quellensteuer betroffen als altmodische Aktien. Einige ausländische Investoren könnten sogar umschichten hin zu solchen niedrigen Dividendenwerten, um der Steuer zu entgehen – was relative Nachfrage für Tech-Aktien schaffen würde. Man könnte scherzhaft sagen, Trump hat damit allen einen Grund geliefert, lieber auf Kursgewinne als auf Dividenden zu setzen, was den Tech-Giganten in die Karten spielt.

Wer als DACH-Anleger bereits in diesen Aktien investiert ist, sollte also nicht übereilt das Engagement beenden nur aus Angst vor Section 899. Vielmehr kann man überprüfen:

  • Bin ich vielleicht überinvestiert in wenigen Tech-Namen? Viele haben z.B. ein Klumpenrisiko, weil Apple & Microsoft zusammen schon über 10% eines Weltaktienindexes ausmachen.
  • Habe ich realisiert, dass meine Rendite hier hauptsächlich via Kursgewinn kommt? Planen Sie eine Exit-Strategie oder Teilverkäufe, wenn Ihre Kursziele erreicht sind, um die Erfolge auch mal zu sichern.
  • Sollte ich den steuerlichen Vorteil der Rückkäufe nutzen?
  • Was ist mein Plan B, falls eine der Firmen doch stärker ausschüttet oder ins Straucheln gerät? E

Die populären US-Tech-Aktien im DACH-Raum sind in einer besonderen Situation. Aus steuerlicher Sicht kommen sie glimpflicher davon, sollten Trumps Strafsteuerpläne Realität werden, da ihre Ausschüttungen minimal sind. Dennoch sind sie kein „Freifahrtschein“ – man muss die allgemeinen Marktrisiken und politischen Risiken, denen gerade diese Firmen ausgesetzt sind, im Auge behalten. Ein gesund diversifiziertes Portfolio darf auch hier nicht nur aus Big Tech bestehen, so verlockend deren Vergangenheit war.

Fazit

Jahrelang galten die USA als verlässlicher Anlagestandort mit relativ stabilen Rahmenbedingungen. Nun zeigt sich: Politische Entscheidungen können das Blatt wenden und gerade ausländische Investoren ins Visier nehmen. Trumps „großes, wunderbares Steuergesetz“ kombiniert auf den ersten Blick unternehmensfreundliche Steuersenkungen mit potenziell investorenfeindlichen Strafsteuern wie Section 899. Für DACH-Anleger heißt das keinesfalls, panisch alle US-Investments abzustoßen – aber sehr wohl, die eigene Strategie anzupassen.

Wichtig ist es jetzt, informiert und flexibel zu bleiben: Verfolgen Sie die Gesetzgebungsschritte in Washington, um rechtzeitig reagieren zu können. Überprüfen Sie Ihr Portfolio auf unnötige Klumpenrisiken und überlegen Sie, wo Sie Diversifikation und Absicherung verbessern können. Die US-Märkte bleiben attraktive Anlageplätze, aber das Verhältnis von Risiko zu Rendite könnte sich verschieben. Europa und andere Regionen könnten vergleichsweise an Attraktivität gewinnen, vor allem wenn sich der Steuerstreit zuspitzt.

Denken Sie daran, dass kurzfristige Turbulenzen auch Chancen bieten – z.B. um Qualitätsaktien günstiger nachzukaufen, sei es in den USA oder anderswo. Langfristig bleibt entscheidend, an den grundlegenden Prinzipien festzuhalten: breite Streuung, regelmäßige Überprüfung der Anlagestrategie und die Ausrichtung an den persönlichen Zielen und Risikotoleranz.

Trumps Amtszeit mag kommen und gehen, Gesetze können geändert werden, doch ein gut strukturiertes Depot, das gegen verschiedene Widrigkeiten gewappnet ist, wird sich bewähren. America First Politik hin oder her – mit Diversifikation First und Besonnenheit können Privatanleger aus D, A, CH ihre Finanzziele weiterhin erreichen. Bleiben Sie wachsam, aber auch optimistisch: Die Welt der Investments verändert sich ständig, und wer bereit ist sich anzupassen, wird auch diese Phase erfolgreich meistern.

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