Das deutsche Steuersystem ist kompliziert – aber wer die Spielregeln kennt, kann enorme Vorteile für sich herausholen. Ein Paradebeispiel dafür ist das Ehegattensplitting. Mit der Ehe Geld sparen? Teilweise mehrere zehntausend Euro pro Jahr! Doch wie genau funktioniert es, warum gibt es das Modell nur in Deutschland (und nicht in allen DACH-Ländern), und wo liegen Nachteile und Schattenseiten?
In diesem Beitrag zeigen wir Dir, wie das System funktioniert, wie clevere Steuerzahler es optimal nutzen können, welche Nachteile bestehen – und warum die Diskussion darüber so emotional und politisch aufgeladen ist.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting gibt es seit 1958. Es erlaubt verheirateten Paaren in Deutschland, ihre Einkommen steuerlich gemeinsam zu veranlagen. Die Idee ist einfach: Statt dass jeder Partner einzeln versteuert wird, werden die Einkommen addiert, halbiert und so behandelt, als hätte jeder Partner die Hälfte verdient.
Ein Beispiel:
- Partner A verdient 80.000 Euro, Partner B verdient nichts.
- Zusammen macht das 80.000 Euro.
- Das Finanzamt halbiert: 40.000 Euro pro Kopf.
- Die Steuer wird für 40.000 Euro berechnet – und dann verdoppelt.
Da Steuerprogression in Deutschland stark wirkt (je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz), ergibt sich dadurch oft eine deutlich niedrigere Gesamtsteuerlast.
Kurz gesagt: Ungleiche Einkommen werden durch das Splitting „glattgezogen“ – und genau hier liegt das Sparpotenzial.
Mit der Ehe Geld sparen 2025
Das Ehegattensplitting lohnt sich vor allem, wenn die Einkommen deutlich unterschiedlich sind. Je größer die Differenz, desto höher der Vorteil.
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Beispiel 1: Klassische Einverdienerehe
- Partner A: 60.000 €
- Partner B: 0 €
- Ohne Splitting: A zahlt ca. 17.000 € Steuern.
- Mit Splitting: Das Einkommen wird aufgeteilt (je 30.000 €), Steuerlast ca. 12.000 €.
- Ersparnis: 5.000 € pro Jahr.
Beispiel 2: Einer Vollzeit, einer Teilzeit
- Partner A: 80.000 €
- Partner B: 20.000 €
- Ohne Splitting: Steuerlast zusammen ca. 27.000 €.
- Mit Splitting: Einkommen aufgeteilt (je 50.000 €), Steuerlast ca. 21.000 €.
- Ersparnis: 6.000 € pro Jahr.
Beispiel 3: Extreme Einkommensunterschiede
- Partner A: 550.000 €
- Partner B: 0 €
- Ohne Splitting: Steuerlast weit über 250.000 €.
- Mit Splitting: Steuerlast ca. 230.000 €.
- Ersparnis: fast 20.000 € pro Jahr.
Clever genutzt bedeutet das: Paare mit deutlichen Einkommensunterschieden sichern sich Jahr für Jahr eine massive Steuerersparnis.
Tabelle mit mehreren Einkommenskombinationen als Übersicht
Nachstehend eine Tabelle mit mehreren Einkommenskombinationen von Partnern für den Zeitraum 2025 als übersichtliche Darstellung:
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| Einkommen Partner A | Einkommen Partner B | Steuer ohne Splitting (€) | Steuer mit Splitting (€) | Ersparnis (€) |
| 60.000 € | 0 € | 14.297 € | 8.049 € | 6.248 € |
| 80.000 € | 20.000 € | 25.834 € | 20.975 € | 4.859 € |
| 100.000 € | 40.000 € | 39.927 € | 40.527 € | -600 € |
| 120.000 € | 60.000 € | 55.560 € | 57.327 € | -1.767 € |
| 550.000 € | 0 € | 230.029 € | 212.727 € | 17.302 € |
Zusätzliche Steuertricks in Kombination mit Splitting
Wer das Maximum aus dem Ehegattensplitting holen will, kann weitere Stellschrauben nutzen:
- Steuerklassenwahl III/V oder IV/IV mit Faktor
- Klasse III für den Hauptverdiener, V für den geringer Verdienenden bringt während des Jahres mehr Netto vom Brutto. Am Ende wird alles über die Einkommensteuererklärung mit dem Splittingverfahren endgültig verrechnet.
- Die Steuerklassenänderung beantragst du beim zuständigen Finanzamt über das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern oder bequem online über ELSTER.
- Sonderausgaben und Werbungskosten bündeln
- Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder Spenden werden im Splittingverfahren gemeinsam berücksichtigt – das verstärkt den Effekt.
- Hier reicht es, die Nachweise gesammelt in der gemeinsamen Steuererklärung einzutragen und Belege aufzubewahren (nur auf Anforderung ans Finanzamt schicken).
- Kapitalerträge clever verteilen
- Unterschiedliche Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen, Kapitalerträge) kannst du so dokumentieren, dass sie in der gemeinsamen Veranlagung optimal wirken.
- Dafür einfach in der Steuererklärung bei den Anlagen (z. B. Anlage KAP oder Anlage V) die Einkünfte korrekt pro Partner eintragen.
- Kinderfreibeträge und Kindergeld optimieren
- Kinder erhöhen zusätzlich das steuerliche Entlastungspotenzial.
- Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse, die Kinderfreibeträge dagegen automatisch beim Finanzamt berücksichtigt, sobald die Kinder in der Steuererklärung angegeben werden.
👉 Wichtig zu wissen:
Das Ehegattensplitting selbst musst du nicht extra beantragen. Es reicht, wenn ihr in eurer Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung wählt (Kreuzchen bei „Zusammenveranlagung“ auf dem Hauptformular ESt 1A). Dann berechnet das Finanzamt automatisch den günstigeren Splittingtarif.
Nachteile des Ehegattensplittings
So attraktiv es klingt – es gibt auch klare Nachteile bzw. Verlierer:
- Einseitige Rollenverteilung wird gefördert
- Oft lohnt es sich finanziell mehr, wenn ein Partner viel arbeitet und der andere wenig oder gar nicht. Das schwächt Anreize zur Erwerbstätigkeit, vor allem für Frauen nach einer Familienpause.
- Hohe Kosten für den Staat
- Schätzungen zufolge „kostet“ das Splitting den Fiskus jährlich über 20 Milliarden Euro. Geld, das alternativ in Bildung oder Kinderbetreuung fließen könnte.
- Nicht für alle Paare vorteilhaft
- Bei ähnlichen Einkommen verpufft der Effekt. Zwei Partner mit je 50.000 € sparen kaum oder gar nichts.
- Ungerechtigkeit gegenüber Unverheirateten?
- Paare ohne Trauschein profitieren nicht – selbst wenn sie Kinder haben.
Ist das System fair – oder überholt?
Die Diskussion wird seit Jahren erbittert geführt. Befürworter sehen es als Entlastung für Familien und als Anerkennung für gemeinsame Verantwortung. Kritiker argumentieren, es sei ein Relikt aus den 1950er Jahren, das falsche Anreize setzt und Chancengleichheit behindert. Internationale Organisationen wie die OECD oder wissenschaftliche Beiräte fordern eine Reform – hin zu einer individuellen Besteuerung mit gezielten Familienförderungen.

Ob die bestehende Variante fällt, reformiert oder bleibt, ist letztlich eine gesellschaftspolitische Frage. Wir finden jedoch, dass die Ehe nach wie vor für gesellschaftliche und familiäre Werte steht, die in der Vergangenheit unbelohnt und unterbewertet wurden. Was die aktuelle schwarz-rote Regierung aktuell für (oder gegen) Dein Geld unternimmt, kannst Du HIER lesen.
Für wen lohnt sich das Ehegattensplitting?
- Top-Vorteil: Paare mit großen Einkommensunterschieden.
- Wenig Vorteil: Paare mit ähnlich hohen Einkommen.
- Nicht betroffen: Unverheiratete, Lebensgemeinschaften ohne Trauschein.
Wer seine Steuerlast genau kennen will, sollte unbedingt Steuerrechner nutzen oder einen Steuerberater fragen. Die individuellen Unterschiede sind groß – und der richtige Kniff kann mehrere Tausend Euro im Jahr sparen.
Fazit: Clevere nutzen das Splitting – solange es existiert
Das Ehegattensplitting ist kein kleines Steuergeschenk, sondern einer der größten Steuersparhebel für Ehepaare in Deutschland. Wer die Regeln kennt, kann jedes Jahr Beträge sparen, die weit über einem Urlaub, einem Autokauf oder einer großen Anschaffung liegen.
Ob gerecht oder nicht – solange das Modell existiert, wäre es töricht, es nicht optimal auszunutzen. Wer verheiratet ist und Einkommensunterschiede hat, sollte unbedingt prüfen, wie hoch sein Splittingvorteil ist.
Tipp: Rechne deine Steuer mit und ohne Splitting durch – du wirst überrascht sein, wie groß die Differenz sein kann. Hier am Ende des Blogs stelle ich Dir noch eine Tabelle mit unterschiedlichen Einkommenshöhen und -kombinationen dar, die Dir eine übersichtliche Darstellung liefert, wie unterschiedlich die Splitting-Vorteile ausfallen können – abhängig davon, wie groß die Einkommensdifferenz zwischen den Ehepartnern ist:
Ehegattensplitting im DACH-Raum – nur in Deutschland?
Während in Deutschland das Splitting tief im Steuerrecht verankert ist, sieht es bei den Nachbarn in Österreich und der Schweiz anders aus:
- Österreich: Hier gibt es kein derartiges System. Stattdessen zählt das Einkommen jeder Person separat. Allerdings existieren andere familienpolitische Instrumente wie Kinderfreibeträge, Familienbonus oder Absetzbeträge. Das System fördert stärker die individuelle Erwerbstätigkeit.
- Schweiz: Dort werden Ehepaare zwar gemeinsam besteuert („Ehegattenbesteuerung“), aber nicht nach dem Splitting-Modell. Kritiker sprechen von einer „Heiratsstrafe“, da Ehepaare bei ähnlichen Einkommen oft mehr zahlen als zwei unverheiratete Partner.
Deutschland ist also das einzige DACH-Land mit diesem klaren „Paarvorteil“ – was es für viele Paare hochinteressant macht. Eine generelle Übersicht zu den Steuern im DACH-Raum findest Du HIER.
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