Einleitung
Neben einer Haftpflichtversicherung gilt eine Berufsunfähigkeitsversicherung als elementare Absicherung, die eigentlich jede und jeder haben sollte. Sie zahlt in der Regel die vereinbarte Rente, sofern der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr zu wenigstens 50 Prozent ausüben kann.
Inhaltsverzeichnis
1. Warum die BUV wichtig ist
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen ihr wertvollstes „Kapital“ – über ein gesamtes Erwerbsleben kommen schnell Millionenbeträge an Einkommen zusammen. Umso gravierender sind die Folgen, wenn jemand durch Krankheit oder Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Statistiken zeigen, dass durchschnittlich jede vierte berufstätige Person im Laufe des Arbeitslebens einmal berufsunfähig wird. Hauptursachen sind inzwischen psychische Erkrankungen (rund 35 % der Fälle), gefolgt von Erkrankungen des Bewegungsapparats, Krebs und Unfällen. Das Risiko ist also erheblich und betrifft nicht nur bestimmte Berufe – auch Angestellte in Bürojobs können durch Burnout oder andere Krankheiten ausfallen
Ohne private Vorsorge droht im Ernstfall ein dramatischer Einkommensverlust. Zwar gibt es staatliche Leistungen (z. B. die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Deutschland oder die Invaliditätspension in Österreich), doch diese reichen meist nicht, um den Lebensstandard zu halten. In Deutschland erhält die volle Erwerbsminderungsrente nur, wer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann – und selbst dann beträgt sie oft weniger als ein Drittel des letzten Bruttoeinkommens. Jüngere Erwerbstätige mit wenigen Beitragsjahren stünden nahezu ohne ausreichendes Einkommen da.
In Österreich gab es zwar traditionell eine Berufsunfähigkeitspension, jedoch wurden die Hürden für junge Leute erhöht (Rehabilitation statt Pension); die durchschnittliche Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension lag 2016 bei nur ca. 1.027 € pro Monat, während das Durchschnittseinkommen fast 2.000 € betrug, es klafft also eine erhebliche Versorgungslücke. In der Schweiz wiederum greift zwar die 1. Säule (IV – Invalidenversicherung) bereits bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit ab 40 % und zusammen mit Pensionskasse (2. Säule) ist die Grundabsicherung besser als in Deutschland und Österreich. Doch eine spezifische private Berufsunfähigkeitsversicherung im deutschen Sinn gibt es in der Schweiz nicht.
Nahezu jeder, der auf sein Einkommen angewiesen ist, sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Die Relevanz spiegelt sich auch darin wider, dass in Deutschland die BU-Versicherung seit Jahren als eine der wichtigsten Vorsorgepolizzen gilt. Entsprechend haben dort inzwischen rund 15 % der Haushalte eine BU abgeschlossen. In Österreich ist die BU noch wenig verbreitet (nur ca. 4 % der Haushalte) viele verlassen sich (oft fälschlicherweise) auf die staatliche Versorgung. In der Schweiz verlässt man sich vor allem auf die obligatorischen Sicherungssysteme, private Ergänzungen sind eher bei besonderen Bedürfnissen oder höheren Einkommen ein Thema. Insgesamt aber gilt überall: Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor dem finanziellen Ruin, wenn die Arbeitskraft – sei es durch Unfall, Krebs, Depression oder andere Krankheiten – verloren geht.
2. Wann abschließen?
Eine BU-Police sollte man möglichst frühzeitig und in gutem Gesundheitszustand abschließen. Dafür gibt es mehrere Gründe: Erstens sind die Beiträge in jungen Jahren deutlich günstiger, da das Risiko aus Sicht der Versicherer geringer ist. Zweitens haben junge Leute in der Regel weniger Vorerkrankungen, was die Gesundheitsprüfung beim Antrag vereinfacht. Je älter man wird, desto mehr Wehwehchen und Diagnosen sammeln sich an – und diese können den Abschluss erschweren oder verteuern.
Beim Antrag auf BU müssen umfangreiche Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vorerkrankungen wie z. B. Rückenprobleme, Diabetes oder psychische Behandlungen in den letzten Jahren sind anzeigepflichtig und werden von den Versicherern genau geprüft. Je nach Befund kann der Versicherer einen Zuschlag auf den Beitrag verlangen oder bestimmte Krankheiten vom Schutz ausschließen. Im schlechtesten Fall lehnt er den Antrag ganz ab, wenn das Risiko zu hoch erscheint. Insbesondere psychische Vorerkrankungen (Depressionen, Angststörungen u. ä.) führen oft zu Ablehnungen oder Ausschlüssen da gerade diese Erkrankungen häufig Ursache für BU sind.
Tipp: Wer Vorerkrankungen hat, sollte eine anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Versicherungsmakler stellen. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten anonym an verschiedene Versicherer geschickt, um auszuloten, wer unter welchen Bedingungen Versicherungsschutz bieten würde. So vermeiden Sie „harte“ Ablehnungen in Ihrem Namen in den Versicherungsakten. Generell gilt: Schummeln bei den Gesundheitsangaben ist keine Option – stellt sich später heraus, dass relevante Vorerkrankungen verschwiegen wurden, kann der Versicherer den Vertrag anfechten und im Leistungsfall die Zahlung verweigern. Trage daher alle Arztbesuche der letzten Jahre zusammen und beantworte die Fragen sorgfältig.
Der optimale Abschlusszeitpunkt ist also so jung und gesund wie möglich. Idealerweise sichert man sich seine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits als Berufseinsteigerin, Studentin oder Azubi. Natürlich lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch später noch abschließen, wenn man z. B. erst mit Mitte 30 das Thema angeht – viele Versicherer nehmen Neukunden bis etwa Mitte 40 auf. Aber man muss dann mit höheren Beiträgen und ggf. Ausschlüssen leben. Zudem zeigen aktuelle Entwicklungen (z. B. die Zunahme von Stress und Burnout in Krisenzeiten): Wer den Abschluss aufschiebt, riskiert, zwischenzeitlich unversicherbar zu werden. Ein Beispiel aus der Corona-Pandemie: Viele Menschen suchten wegen psychischer Belastungen therapeutische Hilfe. Wer einmal in Behandlung war, bekommt kurz danach nur schwer eine Berufsunfähigkeitsversicherungs-Polizze. Klingt nicht fair, war aber Realität.
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3. Leistungsbedingungen und Fallstricke
Wann leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung? Im Versicherungsfall zahlt der Versicherer die vereinbarte monatliche Rente aus, und zwar solange die Berufsunfähigkeit andauert – meist bis zum vertraglich festgelegten Endalter (üblicherweise dem Renteneintrittsalter 65 oder 67). Berufsunfähigkeit ist in den Bedingungen definiert als dauerhafte Beeinträchtigung von mindestens 50 % im zuletzt ausgeübten Beruf, die voraussichtlich für wenigstens 6 Monate besteht
Es kommt also darauf an, dass Sie Ihren konkreten zuletzt ausgeübten Beruf (so wie er ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgestaltet war) zur Hälfte oder mehr nicht mehr ausüben können – nicht darauf, ob Sie theoretisch irgendeine andere Tätigkeit noch verrichten könnten. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf die sogenannte abstrakte Verweisung verzichtet. Diese Klausel würde ihm erlauben, im Leistungsfall darauf zu verweisen, dass Sie ja noch in einem anderen Job arbeiten könnten (auch wenn Sie tatsächlich keine solche Stelle haben)
Gute Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarife schließen die abstrakte Verweisung aus, damit wirklich Ihr erlernter/ausgeübter Beruf versichert ist und nicht eine hypothetische alternative Tätigkeit. Weitere Fallstricke und Qualitätskriterien bei BU-Policen sind:
- Gesundheitsprüfung & Anzeigepflicht: Wie oben betont, muss der Antragsteller alle Fragen zu Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. Verschweigt man etwas Relevantes vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Schutz im Nachhinein verloren gehen. Im Zweifel lieber zu viel angeben als zu wenig, und bei Unklarheiten medizinische Unterlagen beilegen. Nach Vertragsabschluss gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht von meist 5 bis 10 Jahren.
- Prognosezeitraum der BU: Bei modernen Verträgen genügt es, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich 6 Monate andauert. Achten Sie darauf, dass keine längere Prognosezeit gefordert wird.
- Nachprüfungsklausel: Der Versicherer hat das Recht, einen anerkannten BU-Fall später zu überprüfen, ob sich der Gesundheitszustand verbessert hat. Diese Nachprüfung sollte fair geregelt sein. Gute Tarife sehen vor, dass der Versicherer konkrete Verbesserungen nachweisen muss und nicht einfach jährlich neue Gutachten verlangen kann. Im Leistungsbezug sind Versicherte in der Regel von der Prämienzahlung befreit.
- Verweisung auf andere Tätigkeiten: Neben dem erwähnten Verzicht auf abstrakte Verweisung sollte auch die konkrete Verweisung verbraucherfreundlich geregelt sein. Konkret heißt: Falls Sie tatsächlich eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben (trotz BU-Beschränkung), darf der Versicherer unter Umständen die Leistung einstellen. Gute Verträge verweigern die Leistung nur, wenn die neue Tätigkeit Ihrer Erfahrung, Ausbildung und Lebensstellung und etwa dem bisherigen Einkommen entspricht.
- Vertragsbedingungen im Kleingedruckten: Achten Sie auf weitere Klauseln, etwa weltweite Geltung (BU-Schutz auch bei längeren Auslandsaufenthalten), eine kurze Karenzzeit (Zeitraum bis zur ersten Rentenzahlung, üblich sind 6 Monate ab BU-Beginn, manche Tarife bieten gegen Aufpreis kürzere Wartezeiten) und auf eine Nachversicherungsgarantie (dazu im nächsten Abschnitt mehr). Prüfen Sie auch die Dynamik-Regelung: Viele Verträge bieten die Option, Beiträge und Renten jährlich um z. B. 3 % zu erhöhen, um Inflation auszugleichen.
Beim Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vertrag ist es somit wichtig, leistungsstarke Bedingungen zu wählen – notfalls lohnt es sich, etwas mehr Beitrag für einen besseren Tarif zu zahlen. Unzureichende Klauseln könnten im Ernstfall dazu führen, dass man trotz Versicherungsbeiträgen ohne Leistung dasteht. Unabhängige Ratings (z. B. von Stiftung Warentest/Finanztest) können bei der Auswahl helfen; sie achten insbesondere auf die genannten Punkte (Verweisung, Nachprüfung, Karenzzeiten etc.).
4. Höhe BU-Rente und Anpassung
Wie hoch sollte man die BU-Rente ansetzen? Als Faustregel empfehlen Experten, etwa 70 % des aktuellen Nettoeinkommens abzusichern. Warum nicht 100 %? Zum einen werden bei längerer BU gewisse Kosten geringer (z. B. Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung). Zum anderen soll ein kleiner „Druck“ bestehen bleiben, eventuell doch eine Resterwerbsfähigkeit zu nutzen – eine volle 100 % Ersatzrente könnte theoretisch die Motivation mindern, wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren. Viele Versicherer begrenzen die maximal versicherbare Rente entsprechend auf rund 60–70 % des Einkommens
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Orientieren Sie sich also an Ihrem Nettoeinkommen und Ihren festen Ausgaben. Haben Sie z. B. 2.500 € netto im Monat, könnten 1.500–1.800 € BU-Rente sinnvoll sein. Wichtig: Die Berufsunfähigkeitsversicherungs-Rente wird brutto für netto vereinbart, d. h. eventuelle Steuern und Sozialabgaben gehen davon noch ab. In der Praxis bleibt die BU-Rente aber meist steuerfrei (siehe Abschnitt 7), sodass man in etwa mit dem vollen Betrag planen kann.
Da das Einkommen und die Lebensumstände nicht statisch bleiben, ist es entscheidend, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung mitwächst. Ein typisches Beispiel: Ein Student schließt mit 25 Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und versichert anfänglich 1.000 € Monatsrente – mehr braucht er zum Leben nicht und mehr kann er sich als Beitrag auch nicht leisten. Zehn Jahre später ist er erfolgreicher Angestellter und Familienvater, verdient 3.500 € netto, hat Wohneigentum und zwei Kinder. Die ursprünglich versicherten 1.000 € würden im Ernstfall nicht annähernd reichen, um die Familie zu versorgen. Solche Fälle sind häufig, denn viele schließen in jungen Jahren eine eher niedrige BU-Rente ab und vergessen dann, sie anzupassen.
Zum Glück bieten die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungs-Verträge Nachversicherungsoptionen an. Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die versicherte Rente später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Typischerweise gelten bestimmte Ereignisse als Anlass: z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Abschluss des Studiums, Karrieresprung mit Gehaltserhöhung, Immobilienkauf etc.
Innerhalb einer Frist (meist 6–12 Monate nach dem Ereignis) kann man formlos beantragen, die Rente um einen bestimmten Betrag anzuheben. Die Versicherung darf keine neuen Gesundheitsfragen stellen; selbst wenn sich der Gesundheitszustand inzwischen verschlechtert hat, wird die Erhöhung gewährt. Lediglich die finanzielle Angemessenheit wird geprüft – d. h. die neue Summe muss zum aktuellen Einkommen passen (üblich sind die genannten Obergrenzen von ca. 60–70 % des Einkommens).
Zudem haben Versicherer absolute Rentenobergrenzen, häufig um 2.500–3.000 € monatlich, bei manchen Anbietern auch 4.000 €. Eine weitere Möglichkeit ist die Beitragsdynamik: Dabei steigt die versicherte Rente automatisch jedes Jahr um einen gewissen Prozentsatz (z. B. 3 %), ohne dass man aktiv werden muss. So wächst der Schutz mit der Zeit und fängt Inflation auf. Man kann Dynamikerhöhungen meist auch aussetzen oder kündigen, falls sie einem zu viel werden – allerdings sollte man langfristig an regelmäßige Erhöhungen denken, um Kaufkraftverlust zu vermeiden.
Praxisrat: Achten Sie schon beim Abschluss darauf, dass solche Erhöhungsoptionen vertraglich garantiert sind. Insbesondere jungen Leuten mit kleiner Einstiegsrente bietet dies die Flexibilität, später bedarfsgerecht aufzustocken
Prüfen Sie im Laufe des Lebens alle paar Jahre oder bei jeder großen Veränderung (neuer Job, Familienzuwachs, Hausbau), ob Ihre Berufsunfähigkeitsversicherungs-Rente noch ausreicht. Falls nicht, nutzen Sie die Nachversicherung. So können Sie z. B. von anfänglich 1.000 € Schritt für Schritt auf z. B. 2.500 € monatliche Rente erhöhen, ohne sich erneut ärztlich untersuchen zu lassen. Sollten Ihre finanziellen Verpflichtungen sinken (z. B. Darlehen abbezahlt, Kinder aus dem Haus) oder Sie bauen Vermögen auf, können Sie im Alter die Berufsunfähigkeitsversicherungs-Rente auch reduzieren. Einige Verträge erlauben Teilkündigungen, sodass man die Rente (und damit den Beitrag) später verkleinern kann.
5. Verträge anpassen?
Was tun, wenn man bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, diese aber nicht (mehr) optimal passt – sei es von der Rentenhöhe oder von den Vertragsbedingungen? Grundsätzlich genießt ein bestehender Vertrag einen gewissen Bestandsschutz, vor allem wenn sich seit Abschluss der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man daher nicht vorschnell kündigen, ohne eine Alternative zu haben.
Zunächst ist zu prüfen, ob Ihr bestehender Vertrag noch Anpassungsmöglichkeiten bietet. Viele Altverträge haben ebenfalls Nachversicherungsklauseln oder Dynamik. Nutzen Sie diese, solange Sie noch im erlaubten Rahmen liegen. Sollte Ihr Versicherer keine Erhöhung mehr zulassen (etwa weil Sie schon die maximale Summe erreicht haben), gibt es die Möglichkeit, einen zusätzlichen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Vertrag bei einem zweiten Versicherer abzuschließen. So können beispielsweise 1.500 € Rente im ersten Vertrag und zusätzlich 1.000 € in einem neuen Vertrag versichert werden, um insgesamt 2.500 € zu erreichen.
Die zweite Versicherung prüft dann aber Ihre Gesundheit zum neuen Antragstermin – wenn seit der ersten Berufsunfähigkeit neue Krankheiten hinzugekommen sind, könnten diese den neuen Vertrag beeinträchtigen. Dieses Vorgehen (zwei Polizzen parallel) wird manchmal gewählt, wenn der Erstvertrag keine Nachversicherungsgarantie hatte oder die Preise inzwischen sogar günstiger sind. Allerdings zahlt man dann auch zweimal Grundkosten.
Ein kompletter Neuabschluss als Ersatz der alten Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur ratsam, wenn man noch vollkommen gesund ist und der neue Tarif deutlich bessere Leistungen oder Beiträge bietet. Beispielsweise könnten sehr alte Verträge ungünstige Klauseln haben. Hier kann ein Wechsel in einen modernen Top-Tarif sinnvoll sein – aber nur, wenn man die Gesundheitsfragen erneut ohne Probleme besteht. Wichtig: Erst die neue Polizze abschließen und in Kraft treten lassen, bevor der alte Vertrag gekündigt wird, um keinen Moment ohne Schutz zu sein. Oft raten Experten, die alte Polizze sogar zunächst beitragsfrei zu stellen, bis sichergestellt ist, dass die neue reibungslos leistet.
In vielen Fällen lohnt sich ein kompletter Wechsel nicht, da gute Berufsunfähigkeitsversicherungs-Bedingungen heute relativ einheitlich sind und Altersunterschied sowie neue Gesundheitsrisiken die Ersparnis meist zunichtemachen. Haben Sie aber z. B. als Berufsanfänger nur einen Minimalvertrag abgeschlossen (z. B. über eine Gruppenversicherung) oder einen Vertrag mit fragwürdigen Bedingungen, können Sie später mit besseren Informationen einen passenden Neuvertrag wählen. Lassen Sie sich hierbei unbedingt unabhängig beraten. Und wie gesagt: Keine Kündigung ohne neue Zusage in der Hand.
Nicht zuletzt kann man – falls die Berufsunfähigkeitsversicherungs-Beiträge im Laufe der Zeit zur finanziellen Last werden – mit dem bestehenden Versicherer über Anpassungen verhandeln. Viele bieten die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder die Rente herabzusetzen, um Beiträge zu senken. So muss man den wertvollen Schutz nicht ganz aufgeben, wenn es mal eng wird. Außerdem ermöglichen manche Versicherer in Notsituationen (z. B. Arbeitslosigkeit, Elternzeit) eine temporäre Beitragsaussetzung (Stundung), ohne den Schutz zu verlieren. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Versicherung, bevor Sie unüberlegt kündigen.
6. Alternativen zur BUV
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den umfangreichsten Schutz, ist aber auch relativ teuer und nicht für jede Person verfügbar. Welche Alternativen gibt es aus Anleger- bzw. Vorsorgesicht, und wie sind diese einzuordnen?
6.1 Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung)
Sie zahlt eine Rente, wenn man überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, also weniger als 3 Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Der Begriff Erwerbsunfähigkeit entspricht quasi einer vollen Erwerbsminderung. Diese Versicherung ist in der Regel günstiger als eine BU. Für Menschen in körperlich anstrengenden Berufen kann die EU-Versicherung eine Option sein, wenn die BU unbezahlbar wäre. Allerdings ist sie kein vollwertiger Ersatz: Wer „nur“ seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch eine andere leichte Tätigkeit verrichten könnte, bekommt keine Leistung. Beispiel: Ein Chirurg mit einer Handverletzung könnte als Dozent arbeiten – also keine EU-Rente.
6.2 Dread-Disease-Versicherung (gegen schwere Krankheiten)
Diese Alternative zahlt keine Rente, sondern eine einmalige Kapitalleistung, wenn eine der versicherten schweren Krankheiten diagnostiziert wird. Die Idee: Im Falle einer schweren Erkrankung erhält man sofort einen größeren Geldbetrag, mit dem man z. B. besondere Behandlungen, Umbaumaßnahmen oder die finanzielle Überbrückung organisieren kann. Vorteil: Die Leistung erfolgt unabhängig davon, ob man berufsunfähig ist – es zählt nur die Diagnose. Nachteil: Nicht jede Erkrankung ist abgedeckt. Insbesondere psychische Leiden oder schleichende Krankheiten wie Arthrose, etc. lösen keine Zahlung aus. Wer eine Dread-Disease-Polizze in Betracht zieht, sollte sich bewusst sein, dass rund 30–40 % der BU-Fälle aufgrund psychischer Erkrankungen entstehen, die hier komplett ungeschützt blieben. Dread Disease ersetzt keine Einkommensabsicherung über Jahrzehnte.
6.3 Grundfähigkeitsversicherung
Dieses Produkt zahlt eine monatliche Rente, wenn man bestimmte grundlegende Fähigkeiten verliert – zum Beispiel Sehen, Gehen, Sprechen, Gebrauch der Hände etc.. Es richtet sich oft an handwerklich Tätige. Vorteil: Etwas leichtere Risikoprüfung als bei BU, oft günstiger und auch für risikoreiche Berufe abschließbar. Nachteil: Sie leistet nur bei genau definiertem Verlust einer Fähigkeit – z. B. erst wenn man gar nicht mehr sprechen kann, nicht schon bei schweren Sprachstörungen. Viele Krankheiten (z. B. psychische) fallen ebenfalls durchs Raster. Auch hier gilt: besser als gar kein Schutz, aber nicht so umfassend wie BU. (In der Fragestellung wurde die Grundfähigkeitsversicherung zwar nicht explizit genannt, aber sie gehört der Vollständigkeit halber zu den Alternativen).
6.4 Private Kapitalanlage („selbst versichern“)
Manche Menschen überlegen, statt Beiträge an eine Versicherung zu zahlen, das Geld selbst zu investieren – z. B. in einen ETF-Sparplan – um im Ernstfall darauf zurückgreifen zu können. Diese Strategie hat den Charme, dass das Geld einem gehört, wenn nichts passiert. Allerdings ist sie mit großen Risiken behaftet. Zum einen benötigt man sehr viel Zeit und Disziplin, um ausreichendes Kapital anzusparen. Eine Beispielrechnung: 20 Jahre lang 60 € pro Monat mit 8 % Rendite anlegen ergibt etwa 35.000 € Kapital. Würde man dann berufsunfähig, könnte man sich daraus ca. 980 € pro Monat für 3 Jahre auszahlen – nicht einmal 1.000 € im Monat für nur drei Jahre. Danach wäre das Ersparte aufgebracht. Für längere Zeiträume oder höhere Bedürfnisse reicht das bei weitem nicht.
Selbst nach 30 Sparjahren hätte man in diesem Beispiel ca. 85.000 € angesparte – das würde für 1.500 € Monatsrente etwa 57 Monate (knapp 5 Jahre) reichen. Ein lebenslanger Einkommensausfall (z. B. mit 45 bis zum Rentenalter) lässt sich so nicht annähernd abfangen. Zum anderen besteht Anlagerisiko, da das Depot an Wert verlieren kann – genau dann, wenn man das Geld braucht.
6.5 Resumee zu den Alternativen
Keine der genannten Alternativen bietet einen so umfassenden Schutz wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Versicherungen decken jeweils nur Teilaspekte ab und lassen gerade häufige BU-Ursachen (psychische Leiden, Rückenleiden etc.) oft außen vor. Solange man nicht aus eigenem Vermögen bis Lebensende ausgesorgt hat, bleibt eine BU-Versicherung die einzige verlässliche Lösung – alles andere ist „auf Glück hoffen“.
Sie können sinnvoll sein, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht zu bekommen ist oder das Budget sprengt – dann ist ein reduzierter Schutz besser als keiner. Auch die Kombination mehrerer Bausteine kann eine Option sein (z. B. etwas Berufsunfähigkeitsversicherungs-Rente plus eine Dread-Disease-Summe). Wer aber die Chance hat, eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sollte diese immer den Alternativen vorziehen. Die Alternativen sind eher als „Notnagel“ gedacht. Und das Selbstansparen als alleinige Strategie ist nur für wirklich Vermögende oder sehr risikofreudige Personen eine Überlegung wert – alle anderen gehen damit ein potenziell existenzbedrohendes Risiko ein.
7. Steuerliche Behandlung DACH-Raum
Die steuerliche Förderung und Belastung von BU-Beiträgen und -Leistungen unterscheidet sich je nach Land erheblich. Grundsätzlich sind Berufsunfähigkeitsversicherungs-Beiträge privat gezahlt – eine Absetzbarkeit als Vorsorgeaufwendung gibt es in Deutschland eingeschränkt, in Österreich mittlerweile gar nicht mehr und in der Schweiz nur im Rahmen der gebundenen Vorsorge. Im Leistungsfall stellt sich umgekehrt die Frage, ob die Berufsunfähigkeitsversicherungs-Rente zu versteuern ist. Eine kompakte Übersicht:
Land | Beiträge (Versicherungsprämien) | Leistungen (BU-Rente) |
---|---|---|
Deutschland | Als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu Höchstbeträgen absetzbar, aber praktisch meist kein Steuerabzug, da Höchstbetrag (1.900 € Arbeitnehmer / 2.800 € Selbständige) oft schon durch Krankenversicherung ausgeschöpft ist. Eine BU als Zusatz zu Rürup (Basisrente) wäre absetzbar, jedoch steuerlich komplex. | Meist steuerfrei, da BU-Renten als sonstige Einkünfte nur mit ihrem Ertragsanteil besteuert werden. In den meisten Fällen bleibt man damit unter dem jährlichen Grundfreibetrag, sodass keine Einkommensteuer anfällt. Beispiel: Bei 1.500 € Monatsrente ab dem 60. Lebensjahr wären nur 8 % davon steuerpflichtig (~120 €), was unter dem Freibetrag bleibt. |
Österreich | Keine Absetzbarkeit mehr für private BU-Prämien. Bis 2020 konnten Altverträge begrenzt als Sonderausgabe angesetzt werden, für Neuverträge nach 2016 entfiel dies. Auch als Betriebsaugabe nur absetzbar, wenn die Versicherung ausschließlich ein betriebliches Risiko abdeckt – was bei BU selten der Fall ist. | In der Regel steuerfrei, da privat finanzierte Versicherungsauszahlungen keiner Einkommenssteuer unterliegen. Für die allermeisten Verbraucher heißt das: Die BU-Rente ist netto = brutto, es fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben darauf an. |
Schweiz | Ja, im Rahmen der Säule 3a: Schließt man die BU als Teil der gebundenen Vorsorge 3a ab, sind die Beiträge bis zum jährlichen Maximalbetrag steuerlich abzugsfähig. 2025 liegt der Maximalbetrag bei rund CHF 7’000 für Erwerbstätige mit PK. In Säule 3b (freie Vorsorge) sind Prämien nicht abzugsfähig; allerdings muss man den Rückkaufswert einer 3b-Police während der Laufzeit als Vermögen deklarieren. | Leistungen aus 1. und 2. Säule (IV-Rente, PK-Invalidenrente) sind als Einkommen steuerpflichtig – sie werden wie Renten behandelt. Private BU-Renten über Säule 3a werden bei Auszahlung steuerlich wie Vorsorgeleistungen behandelt (Renten werden als Einkommen besteuert, Kapitalleistungen mit ermäßigter Steuer separat). Leistungen aus 3b-Verträgen sind meist steuerfrei, sofern es sich um eine reine Risikoversicherung handelt. |
8. Einfluss aktueller Entwicklungen auf Leistung und Prämien
Die wirtschaftliche Großwetterlage hat auch Auswirkungen auf Versicherungen. Im Jahr 2025 stehen Themen wie steigende Arbeitslosigkeit, konjunkturelle Abschwächung in Europa und wachsende Sozialausgaben im Fokus. Welche Konsequenzen könnten diese Entwicklungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung haben?
Zunehmende Arbeitslosigkeit
Wenn mehr Menschen ihren Job verlieren, überlegen sich manche vielleicht, Ausgaben zu kürzen – und eine Versicherung, die „nur für den Worst Case“ da ist, gerät dabei eventuell aufs Sparprogramm. Experten raten jedoch dringend davon ab, gerade in unsicheren Zeiten den BU-Schutz zu kündigen oder auf Eis zu legen. Die Wahrscheinlichkeit, wegen psychischer Belastungen krank zu werden, steigt in Krisenzeiten eher. Außerdem: Wer arbeitslos ist, hat keinen automatischen Ersatz durch den Staat im BU-Fall – die Erwerbsminderungsrente bekäme man ja nur bei tatsächlicher Erwerbsminderung, unabhängig vom Arbeitslosengeld. Bei finanziellen Engpässen durch Arbeitslosigkeit kann man meist eine Beitragsstundung oder -pause vereinbaren, ohne den Schutz zu verlieren.
Rezession und steigender Stress
Eine Rezession führt oft zu Unsicherheit und Zukunftsängsten in der Bevölkerung. Leider kann dies auch die Gesundheit beeinträchtigen – insbesondere psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen) nehmen in wirtschaftlichen Krisen erfahrungsgemäß zu. Das heißt, echte BU-Fälle könnten in unsicheren Zeiten häufiger auftreten, gerade aufgrund von Burnout oder anderen stressbedingten Leiden.
Steigende Sozialkosten und staatliche Leistungen
Wenn staatliche Sozialsysteme unter Druck geraten, ist wenig Spielraum, gesetzliche Erwerbsminderungsrenten oder Invalidenrenten großzügiger zu gestalten – im Gegenteil, es wird eher gespart. In Deutschland wurden die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten in den letzten Jahren zwar geringfügig verbessert (Zurechnungszeit verlängert), doch reich werden Betroffene damit nicht. In Österreich wird seit der Reform 2014 verstärkt auf Rehabilitation statt Frühpension gesetzt, was den Zugang zu einer staatlichen Berufsunfähigkeitsversicherungs-Pension erschwert. Kurzum: In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es unwahrscheinlich, dass der Staat einspringt – privater BU-Schutz gewinnt an Bedeutung.
Ideal ist es natürlich, wenn Dich die Berufsunfähigkeit – und damit der Versicherungsfall – gar nicht erst trifft. Wie Du selbst einen kleinen Beitrag dazu leisten kannst, liest Du HIER.